AVS bietet Lösungen für die aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Transaktionskostenanalyse (TCA) gemäß der PRIIPs-Verordnung an. Unser entwickelter AVS Arrival Price Waterfall hilft unseren Kunden, den Arrival Price effektiv zu ermitteln und die Einhaltung der RTS 2021/2268 zu gewährleisten.
Neben der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) ist Anfang 2018 mit der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 die PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) von der Europäischen Union in Kraft gesetzt worden.
Die Verordnung dient in erster Linie dem Anlegerschutz und soll sicherstellen, dass Anleger durch standardisierte Basisinformationsdokumente (KIDs) alle relevanten Informationen für verpackte Anlageprodukte erhalten, damit fundierte Anlageentscheidungen getroffen werden können und die Vergleichbarkeit von Anlageprodukten gewährleistet ist. Die Basisinformationsdokumente sollen auch für Kleinanleger als Grundlage für eine Anlageentscheidung ausreichend sein, indem diese präzise, klar und nicht irreführend formuliert sein müssen.
Aufgrund dieser EU-Richtlinien ist die Offenlegung aller Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Investitionen in Investmentfonds obligatorisch. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die Transaktionskosten für den Erwerb und die Veräußerung der zugrunde liegenden Wertpapiere innerhalb eines Fonds offenzulegen.
Die Verordnungen schreiben die getrennte Offenlegung von vier verschiedenen Kategorien von Kosten im Zusammenhang mit einem Investmentfonds vor. Diese Offenlegung ist sowohl vor dem Verkauf des Fonds an einen Anleger als auch danach laufend erforderlich. Zu diesen vier Kategorien gehören einmalige Kosten (wie Vertriebs-, Verwaltungs- oder Rücknahmegebühren), laufende Kosten (bestehend aus jährlichen Betriebs- und Verwaltungsgebühren), Nebenkosten (einschließlich erfolgsabhängiger Gebühren) sowie explizite und implizite Transaktionskosten aus dem Handel mit den zugrunde liegenden Wertpapieren.
Änderung der PRIIPs-Verordnung
Die PRIIPs-Verordnung hat durch die Verordnung (EU) 2021/2268 weitere Änderungen erfahren. Folglich müssen Fonds, die ursprünglich von der Erstellung der PRIIP-Basisinformationsblätter befreit waren, ab Januar 2023 solche Dokumente vorlegen. Auch die Berechnungsmethode der Transaktionskosten hat sich geändert.
Für die Berechnung der Transaktionskosten gibt es zwei Methoden. Die erste Methode basiert auf den tatsächlichen Transaktionskosten, die in den Punkten 12-18a von ANNEX VI der Verordnung (EU) 2021/2268 dargelegt sind, und berücksichtigt den Arrival Price (Arrival-Price-Methode). Die zweite Methode, bekannt als die neue PRIIPs-Methode, die in den Punkten 21-23 der ANNEX VI-Verordnung (EU) 2021/2268 beschrieben wird, verwendet den halben Spread als primären Input (Half-Spread-Methode).
Gemäß ANNEX VI 23b der RTS 2021/2268 läuft die für OGAW-Fonds gewährte Ausnahmeregelung für die Berechnungsmethode der Transaktionskosten (Neue PRIIPs-Methode nach ANNEX VI 21 der RTS 2021/2268) Ende 2024 aus. Danach müssen die OGAW-Fonds ab Januar 2025 die in ANNEX VI 12-18a von RTS 2021/2268 beschriebene Methode der tatsächlichen Transaktionskosten anwenden. Die Methode der tatsächlichen Transaktionskosten erfordert eine dreijährige Historie (d. h. 2022-2024) der Arrival Preise. Um angemessene Aufzeichnungen der Arrival Preise für PRIIPs zu gewährleisten, müssen die Fonds den Beschaffungsprozess für den Arrival Price früher einleiten.
AVS-Methoden für Transaktionskosten
In Übereinstimmung mit den relevanten EU-Richtlinien hat AVS einen Rahmen und einen umfassenden Prozess für die Überwachung der gesamten Konzeption, Implementierung und Ausführung der Transaktionskostenanalyse und -berechnung entwickelt.
Der von AVS Valuation entwickelte AVS Arrival Price Wasserfall hilft unseren Kunden bei der effektiven Ermittlung der Arrival Preise von börsengehandelten Instrumenten (liquide und illiquide) und gewährleistet die Einhaltung der RTS 2021/2268. Darüber hinaus kann durch die Integration der AVS Bid Ask Spread Matrix eine hybride Methode gemäß RTS 2021/2268, 2021 und RTS 2017/653, 2017 ANNEX VI 21 (a)(b) verwendet werden, um sowohl börsengehandelte Instrumente als auch OTC-Instrumente umfassend zu berücksichtigen.
Darüber hinaus bietet AVS Beratungsleistungen und einen schnellen und flexiblen Kundensupport, um unsere Kunden bei der Umsetzung der PRIIPs-Verordnung und der Transaktionskostenanalyse zu unterstützen.
Kunden können eine von AVS in Zusammenarbeit mit dem IT-Partner Wondersys entwickelte, revisionssichere Benutzeroberfläche nutzen, um ihre Anfragen zu Transaktionskosten zu bearbeiten, einzusehen und zu überwachen, und haben Zugang zu einer breiten Palette von Konfigurationen, wie z.B. detaillierte Analysen, KPI-Tracking oder einem Helpdesk.
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